P. Heiniger Design — Einzelfirma / Andermatt Design · Stand: Juni 2025 · Zur anwaltlichen Prüfung vorbereitet.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen, Projekte und Lieferobjekte von P. Heiniger Design (Einzelfirma, Inhaber Pascal Heiniger, nachfolgend «Anbieter»), die unter der Marke Andermatt Design erbracht werden, soweit nicht schriftlich abweichend vereinbart.
Individuelle Projektvereinbarungen oder schriftlich bestätigte Angebote gehen diesen AGB vor. Die AGB ergänzen eine individuelle Vereinbarung, soweit diese nicht ausdrücklich ersetzt wird.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, soweit der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Der Anbieter erbringt Leistungen hauptsächlich an Unternehmen (B2B), gelegentlich aber auch an Privatpersonen (B2C). Soweit zwingende Konsumentenschutzbestimmungen nach Schweizer Recht anwendbar sind, gehen diese AGB-Klauseln vor.
Widerrufsrecht (Schweizer Kunden): Das Schweizer Recht kennt kein gesetzliches Widerrufsrecht für Online-Einkäufe oder digitale Dienstleistungsverträge. Eine gesetzliche Kühlphase ist nicht vorgeschrieben.
Widerrufsrecht (EU-Kunden): Sofern der Anbieter EU-Verbraucher aktiv anspricht, steht EU-Verbrauchern ein 14-tägiges Widerrufsrecht gemäss den zwingenden Verbraucherschutzregeln ihres Heimatlandes zu (Rom-I-Verordnung). Dieses Recht kann durch diese AGB nicht im Voraus ausgeschlossen werden.
EU-Widerrufsbutton (ab Juni 2026): Werden Verträge mit EU-Verbrauchern direkt über ein automatisiertes Online-Interface abgeschlossen, schreibt die EU-Richtlinie 2023/2673 einen gut sichtbaren elektronischen Widerrufsbutton vor. Die Kündigung muss so einfach sein wie der Vertragsschluss.
Informationspflichten (Online-Vertragsschluss): Wird ein Vertrag über ein automatisiertes Online-Interface abgeschlossen, muss der Anbieter Identität, Kontaktdaten, die technischen Schritte zum Vertragsschluss, Fehlerkorrekturmöglichkeiten sowie eine sofortige elektronische Bestellbestätigung bereitstellen. E-Mail-Verträge: Wird der Vertrag ausschliesslich über individuellen E-Mail-Austausch ausgehandelt und abgeschlossen, gelten diese strikten E-Commerce-Anforderungen nicht (Ausnahme gem. UWG Art. 3).
Der Anbieter erbringt Design- und Digitalleistungen, insbesondere: visuelle Identität und Markensysteme, Website-Konzeption und -Entwicklung, digitale Tools und Buchungssysteme, strategische Markenpositionierung sowie damit verbundene Beratung. Der genaue Leistungsumfang wird im individuellen Angebot je Projekt festgelegt.
Der Anbieter behält sich vor, für bestimmte Teilleistungen qualifizierte Subunternehmer beizuziehen, die den gleichen Vertraulichkeitspflichten unterliegen.
Angebote des Anbieters sind freibleibend bis zur Bestätigung. Ein Vertrag kommt zustande durch die schriftliche Bestätigung eines Angebots durch den Kunden (E-Mail genügt) oder durch Eingang der vereinbarten Anzahlung, je nachdem, was zuerst eintritt.
Mündliche Vereinbarungen und Zusicherungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung, um verbindlich zu sein.
Der Kunde verpflichtet sich, alle für das Projekt erforderlichen Inhalte, Materialien, Zugangsdaten, Freigaben und Feedbacks rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören insbesondere: Markenassets, Textinhalte, Bilder, technische Zugänge (z.B. Domain, Hosting) sowie bevollmächtigte Ansprechpersonen.
Verzögerungen in der Mitwirkung des Kunden können zu entsprechenden Terminverzögerungen führen. Durch solche Verzögerungen entstehende Mehrkosten können dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
Projekte werden in der Regel in Phasen gemäss individuellem Angebot strukturiert. Der Kunde nimmt Lieferobjekte an vereinbarten Meilensteinen ab. Feedback ist schriftlich und konsolidiert einzureichen (eine Runde pro Meilenstein, sofern nicht anders vereinbart).
Die Anzahl inbegriffener Korrekturschlaufen pro Phase wird im individuellen Angebot definiert. Zusätzliche Schlaufen gelten als Mehrleistung und werden separat offeriert.
Reagiert der Kunde auf eine Feedback- oder Freigabeanfrage ohne vorherige Ankündigung nicht innert 14 Tagen, gilt das Lieferobjekt als abgenommen. Der Anbieter behält sich vor, die entsprechende Projektphase in Rechnung zu stellen.
Projektzeitpläne werden projektbezogen vereinbart und setzen die rechtzeitige Mitwirkung des Kunden voraus (vgl. §5). Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nach, verschieben sich vereinbarte Fristen entsprechend, ohne dass der Anbieter hierfür haftet.
Bei höherer Gewalt oder Umständen, die ausserhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen, können Fristen im gegenseitigen schriftlichen Einvernehmen verlängert werden.
Preise werden im individuellen Angebot festgelegt und lauten auf Schweizer Franken (CHF), sofern nicht anders angegeben. P. Heiniger Design ist derzeit nicht im Mehrwertsteuerregister eingetragen und erhebt keine Mehrwertsteuer. Sollte in Zukunft eine MwSt-Pflicht entstehen (gesetzliche Schwelle: CHF 100’000 Jahresumsatz), wird dies kommuniziert und in Angeboten entsprechend ausgewiesen.
Drittleistungskosten (z.B. Schriften, Stockbilder, Software-Lizenzen, Domain-Registrierungen, Hosting, Druckkosten) sind nicht im Projektpreis enthalten, sofern nicht ausdrücklich angegeben. Sie werden zum Selbstkostenpreis verrechnet oder direkt durch den Kunden abgewickelt.
Angemessene Spesen (Reise, Unterkunft, Druckproben usw.), die im Auftrag des Kunden anfallen, werden zu Selbstkosten separat verrechnet, sofern nicht abweichend vereinbart.
Sofern nicht schriftlich abweichend vereinbart, gilt folgende Zahlungsstruktur: Eine Anzahlung (in der Regel 40–50 % des vereinbarten Projekthonorars) ist bei Vertragsschluss fällig. Der Restbetrag ist bei Lieferung der vereinbarten Endlieferobjekte oder an Projektmeilensteinen gemäss individuellem Angebot fällig.
Rechnungen sind innert 30 Tagen nach Ausstellungsdatum fällig, sofern nicht anders vereinbart. Zahlung erfolgt per Banküberweisung oder der auf der Rechnung angegebenen Methode.
Im Falle des Zahlungsverzugs behält sich der Anbieter vor: weitere Projektarbeiten bis zur Begleichung offener Beträge auszusetzen; Verzugszinsen gemäss anwendbarem Schweizer Recht (derzeit 5 % p.a., sofern nicht anders vereinbart) zu berechnen; und das Betreibungsverfahren einzuleiten.
Nutzungsrechte an gelieferten Arbeiten verbleiben beim Anbieter bis zum vollständigen Zahlungseingang, sofern nicht schriftlich abweichend vereinbart.
Nach Projektbeginn durch den Kunden veranlasste Änderungen am vereinbarten Leistungsumfang, Inhalt oder der Ausrichtung des Projekts gelten als Mehrleistung und werden separat offeriert und verrechnet.
Der Anbieter informiert den Kunden über erheblichen Mehraufwand, bevor er mit der Ausführung beginnt. Geringfügige Änderungen im Rahmen der vereinbarten Korrekturschlaufen sind inbegriffen.
Jede Partei kann die Projektvereinbarung aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung schriftlich kündigen. Der Kunde kann das Projekt jederzeit kündigen; es werden jedoch die bis dahin erbrachten Leistungen und allfällige eingegangene Drittkosten vollständig verrechnet, zuzüglich eines angemessenen Anteils des verbleibenden vereinbarten Honorars gemäss individuellem Angebot oder separater Vereinbarung.
Geleistete Anzahlungen sind nicht rückerstattungsfähig, es sei denn, der Anbieter bricht das Projekt ohne Grund ab.
Auftrag vs. Werkvertrag (anwaltlicher Hinweis): Nach Schweizer Recht (Art. 404 OR) steht beim Auftrag beiden Parteien ein jederzeit kündbares, zwingendes Recht zur Kündigung zu, das durch AGB-Klauseln nicht penalisiert werden kann. Die Einordnung als Werkvertrag bietet mehr Schutz gegen abrupte Kündigungen. Die anwendbare Qualifikation hängt vom jeweiligen Projekt ab und wird in der individuellen Projektvereinbarung bestätigt.
Nach vollständigem Zahlungseingang räumt der Anbieter dem Kunden ein nicht-exklusives Nutzungsrecht an den vereinbarten Lieferobjekten für die im Projektvertrag definierten Zwecke ein. Eine Übertragung des Urheberrechts oder die Herausgabe von Quell-/Arbeitsdateien ist nicht inbegriffen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.
In Lieferobjekte eingeflossene Drittleistungen (Schriften, Stockbilder, Icons, Frameworks usw.) unterliegen weiterhin deren jeweiligen Lizenzbedingungen. Der Anbieter weist auf relevante Lizenzbeschränkungen hin; die Einhaltung von Drittlizenzen bei der eigenen Nutzung liegt in der Verantwortung des Kunden.
Der Anbieter behält alle Rechte an Vorarbeiten, Konzepten und nicht zur Auslieferung gewählten Designoptionen.
Der Anbieter behält sich das Recht vor, abgeschlossene Arbeiten in Portfolio, Referenzen und Werbematerialien (online und offline) zu zeigen, sofern der Kunde nicht vor Projektbeginn ausdrücklich schriftlich Vertraulichkeit verlangt. Kundenname, Projektbeschreibung und Projektbilder können gezeigt werden.
Der Anbieter entfernt eine Referenz auf schriftliches Verlangen des Kunden, sofern der Kunde einen triftigen Grund nennt (z.B. Vertraulichkeit, Rebranding).
Richtet der Anbieter im Auftrag des Kunden Drittanbieter-Dienste ein oder empfiehlt diese (z.B. Hosting, Zahlungsdienste, Software-Lizenzen), schliesst der Kunde mit diesen Anbietern einen eigenen Vertrag ab. Der Anbieter haftet nicht für Leistung, Preisänderungen oder Verfügbarkeit von Drittdiensten.
Der Anbieter gewährleistet, dass Lieferobjekte den vereinbarten Spezifikationen entsprechen. Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung schriftlich zu rügen. Bestätigte Mängel behebt der Anbieter innert angemessener Frist. Darüber hinaus sind Gewährleistungsansprüche soweit nach Schweizer Recht zulässig ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Verbraucherrechte (B2C) bleiben vorbehalten.
Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für bestimmte geschäftliche Ergebnisse, Suchmaschinen-Rankings, Conversion-Raten oder unternehmerische Erfolge, die aus Design- oder Digitalarbeit resultieren.
Der Anbieter haftet uneingeschränkt für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht werden. Diese Haftung kann nach Schweizer Recht (Art. 100 OR) weder ausgeschlossen noch beschränkt werden. Die Haftung für leichte und mittlere Fahrlässigkeit kann soweit nach anwendbarem Recht zulässig eingeschränkt oder ausgeschlossen werden.
Für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn, die durch leichte oder mittlere Fahrlässigkeit entstehen, haftet der Anbieter nicht. Die Gesamthaftung pro Projekt ist in solchen Fällen auf das unter dem jeweiligen Projektvertrag bezahlte Honorar begrenzt.
Grundlage: Art. 100 OR. Haftungsobergrenzen sind bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nichtig. B2C-Verbraucher können Anspruch auf zusätzliche gesetzliche Schutzrechte haben.
Beide Parteien verpflichten sich, nicht-öffentliche Informationen, die im Rahmen des Projekts erhalten werden, vertraulich zu behandeln. Der Anbieter behandelt Kundendaten, Geschäftsinformationen und Projektdetails als vertraulich und gibt sie ohne Zustimmung nicht an Dritte weiter, ausser soweit gesetzlich erforderlich oder für die Projektdurchführung notwendig (z.B. Subunternehmer unter gleichwertigen Vertraulichkeitspflichten).
Im Rahmen der Vertragsbeziehung erhobene Personendaten werden gemäss unserer Datenschutzerklärung und dem anwendbaren Schweizer Datenschutzrecht (nDSG) bearbeitet. Details zu Datenbearbeitung, Auftragsverarbeitern und Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung .
Soweit P. Heiniger Design im Rahmen eines Projekts Personendaten im Auftrag des Kunden bearbeitet, können die Parteien eine separate Auftragsbearbeitungsvereinbarung (AVV) abschliessen. Diese regelt insbesondere Zweck, Umfang, Weisungen, Unterauftragsbearbeiter und Sicherheitsmassnahmen der Datenbearbeitung.
Diese AGB und alle darauf gestützten Verträge unterliegen Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB oder einer Projektvereinbarung sind die Gerichte des Kantons Uri, Schweiz (Sitz des Unternehmens im Kanton Uri).
EU-Verbraucher — Lugano-Übereinkommen: Sofern der Anbieter EU-Verbraucher aktiv anspricht, steht EU-Verbrauchern nach Art. 15 des Lugano-Übereinkommens das Recht zu, Klage in den Gerichten ihres Heimatlandes zu erheben. Ein vorausgehender Gerichtsstandsverzicht in diesen AGB ist gegenüber EU-Verbrauchern nichtig. Zwingende Verbraucherschutzbestimmungen des Wohnsitzstaates bleiben in jedem Fall vorbehalten.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die ungültige Bestimmung wird durch eine gültige Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen möglichst nahekommt.
Der Anbieter behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Es gilt die Version, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gilt.
Andermatt, Juni 2026.